Allgemeine Geschäftsbedingungen

Deko-Vermietung – Maya's Atelier, Maya Hunziker, Münsingen

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Dekorationsartikeln und Zubehör zwischen Maya Hunziker – Mayas Atelier (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).

Maya's Atelier
Inhaberin: Maya Hunziker
Erlenauweg 22
3110 Münsingen, Schweiz
E-Mail: info@mayas-atelier.ch

2 Vertragsschluss & Reservierung

Ein Mietvertrag kommt erst durch eine Unterzeichnung des Auftrags des Vermieters zustande. Anfragen über die Website oder soziale Medien sind zunächst unverbindlich.

Mit der Zahlung des vereinbarten Betrags des Mietpreises gilt der Termin als fest reserviert.

3 Mietdauer & Übergabe

Die Mietdauer beträgt in der Regel maximal eine Woche (7 Tage) oder nach Vereinbarung.

Die Abholung erfolgt durch den Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt im Mayas Atelier, Münsingen, sofern keine Lieferung (Dienstleistung mit Aufpreis) erwünscht ist.

Wichtig: Bei Überschreitung der Mietzeit wird für jeden weiteren Tag eine Gebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig.

4 Preise, Kaution & Zahlung

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Der vollständige Rechnungsbetrag inklusive Kaution ist bei Vertragsabschluss zu zahlen.

4.1 Kaution

Zusätzlich zum Mietpreis ist eine Kaution in Höhe von mindestens 20% zu hinterlegen. Dieser Prozentsatz kann je nach vermieteten Materialien variieren. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der unbeschädigten Mietgegenstände innerhalb von 14 Tagen erstattet.

5 Stornierung durch den Mieter

Im Falle einer Stornierung fallen folgende Gebühren an:

6 Sorgfaltspflicht & Beschädigung

Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für alle Schäden (z. B. Bruch, Risse, starke Verschmutzungen), die während der Mietzeit entstehen.

7 Reinigung

Die Mietgegenstände müssen sauber zurückgegeben werden.

8 Haftungsausschluss

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, die durch die Nutzung der Mietgegenstände entstehen (z. B. umkippende Aufsteller, brennende Kerzen).

Die Aufsichtspflicht während der Nutzung liegt vollumfänglich beim Mieter.

9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Münsingen, Kanton Bern.

Stand: Mai 2026